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Haus und Scheidung Teil 2


Was sollten Sie bei einer Scheidung mit Ihrem Haus als erstes tun?


1. Sie sollten schnellstmöglich klären, ob Sie das Haus verkaufen müssen oder ob Sie es halten können. Ein Notverkauf sollte grundsätzlich vermieden werden.

2. Der Wert Ihres Hauses muss präzise bestimmt werden (wir nennen Ihnen auf Wunsch gerne einen unabhängigen Sachverständigen).

3. Ihre zukünftige Einkommenssituation muss im Hinblick auf Lohnsteuerklassenänderung und Unterhaltszahlungen neu berechnet werden.

4. Ihre künftigen Ausgaben (Z.B.Einrichten eines zweiten Haushalts, Mietkaution, Lebenshaltungskosten etc.) müssen analysiert werden.

5. Ihre Bank-Bonität muss neu geprüft werden (insbesondere bei dem Wunsch nach Immobilienerhaltung).

6. Ihre Restschulden für Ihren Kredit müssen geklärt werden.

Bei der Beantwortung dieser schwierigen Fragen unterstützen wir Sie verständlich und fachkompetent und geben Ihnen hierbei auch einen Trennungsleitfaden als praktische „Anleitung“ für Ihre Scheidung mit an die Hand. Zum Scheidungstermin begleiten wir Sie auf Wunsch selbstverständlich auch.

Wichtig ist allerdings, dass Sie so früh wie möglich Beratung suchen, um durch die Prüfung der Scheidungsfolgevereinbarung den wirtschaftlichen Schaden mit all seinen emotionalen Folgen so gut wie möglich abzufangen.



Was kommt bei einer Scheidung auf Sie als Hausbesitzer zu? Teil 3