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Scheidung und Haus - was Sie beachten sollten

Scheidung und Wohneigentum: Halten oder verkaufen?

Wenn man bisher glücklicher Hausbesitzer war und nun vor der Scheidung steht, fragt man sich, was zu tun ist: Verkaufen oder behalten? Wer nicht wirklich gezwungen ist, die Immobilie zu verkaufen, sollte das Eigenheim besser behalten, sagen Trennungsberater. Die Frage ist allerdings, wie man alle Möglichkeiten ausschöpft, wenn man die Details nicht kennt. Und wie man eine für alle Familienangehörige optimale Lösung findet. Entscheidend ist der Faktor Zeit. Bei entsprechender Fachberatung gleich zu Beginn des Trennungsjahrs lassen sich hier jedoch sehr gute außergerichtliche Wege finden, die das Haus- oder Wohnungseigentum möglicherweise retten können.


Der häufigste Fehler von Hausbesitzern: Zulange warten

Wenn Ehepaare sich trennen wollen, gibt meistens einer nach und zieht aus. Das Einkommen, das bisher zur Verfügung stand, muss nun auf zwei Haushalte aufgeteilt werden. Dies bringt viele Probleme mit sich, die die ohnehin angespannte Situation oft zur raschen Eskalation führen. Denn ohne Planung landet man praktisch über Nacht in der Schuldenfalle,- und das nützt keinem der Partner. Wenn Kredite nicht mehr bedient werden können, die Lohnsteuerklasse sich ändert und gleichzeitig Unterhalt gezahlt werden muss, kann man schneller zum Sozialfall werden als einem lieb ist. Schon alleine die Vorfälligkeitsentschädigung der Banken im Fall eines vorzeitigen Verkaufs löst bei Betroffenen Panik aus. Was also ist zu tun?
Zunächst heißt es Ruhe bewahren und umgehend den nächsten Trennungsberater aufsuchen, der über das notwendige Know-How zu Immobilienfinanzierungen verfügt. Er wird zunächst das Gesamtszenario rund um das Wohneigentum analysieren und nach Kenntnisnahme aller wirtschaftlichen Gegebenheiten und familiärer Wünsche die bestmögliche Lösung erarbeiten, die sowohl finanzielle als auch persönliche Aspekte einbezieht.

Ist das Haus weiter finanzierbar? Oder: Ist das Haus nach erster umfassender Prüfung nicht weiter zu halten? Wie kann man einen Notverkauf vermeiden? Droht Zwangsversteigerung? Gerade die Vorfälligkeitsentscheidung, die von den Banken als Ausgleich bei vorzeitiger Auflösung der Finanzierung gefordert wird, kann einen bis zu fünfstelligen Betrag betragen und ist für Betroffene sehr belastend. Zusammen mit der Tatsache, dass das Eigentum unter Zeitdruck und damit meist unter Wert verkauft wird, ist die rasche langfristige Überschuldung oft vorprogrammiert. Die führt verständlicherweise zu schlaflosen Nächten. Dies muss aber nicht sein. Eine außergerichtliche Lösung gleich zu Beginn der Trennungsphase kann hier Abhilfe schaffen, denn Trennungsberater verfügen über das notwendige Know-How, um die Immobilie eventuell doch erhalten zu können und Regelungen zu finden, die Planungssicherheit von Anfang an bieten. Wichtig ist, dass alle wirtschaftlichen Faktoren in die Berechnungen mit einfließen.

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Unkonventionelle Lösungen zur Rettung des eigenen Hauses

Was viele Ehepaare nicht wissen, ist, dass sie auch schon vor der Scheidung außergerichtliche Lösungen vereinbaren dürfen und sollten, wenn es um gemeinsamen Hausbesitz geht. Dies schließt auch unkonventionelle Lösungen ein, wenn beide Partner damit einverstanden sind. Natürlich müssen die Vereinbarungen fair sein, so dass sich keine Seite über den Tisch gezogen fühlt. Und: Beide Parteien müssen wieder miteinander reden. Für die Ausarbeitung zieht man daher am besten einen erfahrenen Trennungsberater hinzu, der auch einen Rechtsanwalt und Steuerberater in seinem Team hat. Was für Lösungen sind denkbar? Neben Umfinanzierungen bietet es sich manchmal an, dass ein Ehepartner auf seinen Ehegattenunterhalt verzichtet, um dafür das Haus behalten zu können und beispielsweise mit den Kindern dort zu wohnen. Voraussetzung ist, dass die Gesamtberechnungen wirklich stimmen.

Lange Ehestreitigkeiten im Vorfeld über den Wert des Hauseigentums sind kontraproduktiv, denn durch die Änderung der Lebensverhältnisse nach der Trennung besteht sofortiger Handlungsbedarf. Fehlentscheidungen kann man sich nicht erlauben, um nicht sofort in die Schuldenfalle zu tappen. Daher sind unabhängige Gutachter hier eine gute Lösung und erleichtern beiden Parteien die Akzeptanz des geschätzten Werts ihres gemeinsamen Eigentums. Das Ergebnis kann dann in die außergerichtliche Trennungsvereinbarung einfließen, die für alle Lebensbereiche zu Beginn des Trennungsjahrs ausgearbeitet werden sollte. So ein „Roter Faden“ dient als Basis, um sich von hier aus beruhigt wieder den eigentlichen Dingen des Lebens zuwenden zu können. Denn schließlich möchte man das Leben genießen und nicht vor lauter Schulden in Depression versinken. Wenn das erarbeitete Eigentum dabei erhalten werden kann, umso besser.

Trennungsberater und diverse Rechtsanwälte im Bundesgebiet helfen bei der Umsetzung den Scheidungsbetroffenen.
Es gibt Kontaktmöglichkeiten in den Städten Berlin, Düsseldorf, Köln. Unter anderem finden Sie weitere Beratungsmöglichkeiten in Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München. Weitere Städte auf Anfrage.

Für ein unverbindliches Erstgespräch ohne weitere Verpflichtungen rufen Sie unter der gebührenfreien Tel. 0800-220 440 8 oder
0152-2155 2113 oder>>>per Email. So können wir Sie aktiv unterstützen und unnötige Spannungsfelder zwischen Ihnen und Ihrem Partner möglichst früh abbauen helfen.

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